1. Beitragspflicht
2. Beitragsbefreiung
3. Beitragsermäßigung
4. Familienbeitrag
5. Neuaufnahme, Kündigung und personelle Änderungen
6. Beitragseinzug
7. Mahnverfahren
8. Abteilungsbeiträge
Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung des SV Bayer Wuppertal e.V. gilt ab dem 01.07.2014 für die Mitglieder des SV Bayer Wuppertal e.V. die folgende Beitragsordnung:
Die Mitglieder des Vereins haben kalenderjährig folgende Halbjahresbeiträge zu zahlen:
Aktive Mitglieder |
€ 55,00 und Aufnahmegebühr in Höhe von € 20,00 |
Aktive Mitglieder mit Beitragsermäßigung |
€ 42,00 und Aufnahmegebühr in Höhe von € 10,00 |
Familienbeitrag |
€ 96,00 und Aufnahmegebühr in Höhe |
Passive Mitglieder |
€ 26,00 |
Die Halbjahresbeiträge werden jeweils am ersten Bankarbeitstag im März und am ersten Bankarbeitstag im September eines Jahres nach näherer Maßgabe der Ziffer 6 eingezogen.
Beitragsfrei sind
Ehrenmitglieder |
ab dem Beginn des ihrer Ernennung folgenden Kalenderhalbjahres |
Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter |
so lange sie für den SV Bayer Wuppertal e.V. tätig sind, gegen jeweilige Vorlage der gültigen Lizenz. Bei fehlendem Nachweis zum Stichtag wird der volle Halbjahresbeitrag erhoben und bei verspäteter Einreichung des Nachweises auch nicht erstattet. |
In folgenden Fällen wird der Beitrag auf Antrag und bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber der Geschäftsstelle auf 42,00 € pro Halbjahr ermäßigt.
Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind. |
Auszubildende, Schüler und Studenten, die jünger als 27. Jahre sind gegen unaufgeforderten Nachweis der fortbestehenden (schulischen) Ausbildung/des fortbestehenden Studiums bis zum 01.02. bzw. 01.08. eines jeden Jahres. |
In sozialen Härtefällen auf Antrag und nach Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes für jeweils ein Kalenderhalbjahr. |
Bei fehlendem Nachweis zum Stichtag wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben und bei verspäteter Einreichung des Nachweises auch nicht erstattet.
Mitglieder einer Familie, die jeweils Mitglieder des Vereins sind, können auf Antrag und gegen Nachweis der nachfolgenden Voraussetzungen den Familienbeitrag in Anspruch nehmen. Wird der Antrag innerhalb eines Kalenderhalbjahres gestellt, werden durch die Familienmitglieder bereits geleistete Zahlungen auf den Familienbeitrag angerechnet.
Als Familie gelten höchsten zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene mit denjenigen minderjährigen Kindern, für die mindestens einer der Erwachsenen das zumindest gemeinsame Sorgerecht hat.
Die Führung des gemeinsamen Hausstandes und das Sorgerecht sind bis zum 01.02. bzw. 01.08. eines Kalenderjahres unaufgefordert nachzuweisen.
5. Neuaufnahme, Kündigung und personelle Änderungen (Link zu den Formularen)
Bei Neuaufnahme in den Verein errechnet sich der Halbjahresbeitrag für das jeweilige Halbjahr wie folgt:
Zeitpunkt der Aufnahme |
Anteil am Halbjahresbeitrag |
01.01. – 31.03. |
Voller Halbjahresbeitrag |
01.04. – 30.06. |
½ Halbjahresbeitrag |
01.07 – 30.09. |
Voller Halbjahresbeitrag |
01.10. – 31.12. |
½ Halbjahresbeitrag |
Der Austritt ist dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich an die Geschäftsstelle (Unten Vorm Steeg 5, 42329 Wuppertal) - bei Minderjährigen mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters - mitzuteilen. Er ist nur mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres möglich. (Nutzen Sie hierzu das Formular "Kündigung".)
Bei Kündigung vor Ablauf eines Kalenderhalbjahres findet auch eine anteilige Erstattung bereits geleisteter Beiträge nicht statt. Nicht geleistete Beiträge bleiben geschuldet. Das gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung oder des Ausscheidens.
Personelle Änderungen (Privatanschrift, Bankverbindung, Familienstand) bitten wir, der Vereinsgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen. (Nutzen Sie hierzu das Formular "Änderungsmitteilung".)
Die Halbjahresbeiträge werden jeweils am ersten Bankarbeitstag im März und am ersten Bankarbeitstag im September eines Jahres im SEPA-Basislastschriftverfahren, nach Möglichkeit zusammen mit etwaigen Abteilungsbeiträgen eingezogen.
Der Einzug der Erstbeiträge und Gebühren findet grundsätzlich am ersten Bankarbeitstag des Monats statt. Neu aufgenommene Mitglieder bekommen spätestens eine Woche vor dem Einzug eine schriftliche Aufnahmebestätigung.
Kommt es bei der Durchführung des Lastschrifteinzugs zur Rücklastschrift und entstehen dem Verein durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Institutes Kosten, werden diese zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,50 berechnet und mit dem ersten Mahnschreiben, der Zahlungserinnerung, mit zweiwöchiger Zahlungsfrist geltend gemacht.
Bleibt diese Mahnung fruchtlos, mahnt der Verein den ausstehenden Gesamtbetrag zzgl. einer hierfür anfallenden Gebühr für Verwaltungsaufwand von € 2,50 erneut mit zweiwöchiger Zahlungsfrist und Androhung des Vereinsausschlusses gem. § 3 Abs. 3 c der Satzung an.
Bleibt auch diese zweite Mahnung fruchtlos, gilt § 3 Abs. 3 c der Satzung.
Neben dem Hauptvereinsbeitrag können Abteilungsbeiträge nach Maßgabe der einzelnen Abteilungsordnungen bzw. Abteilungsbeitragsordnungen erhoben werden.
Wuppertal, 13.03.2014
SV Bayer Wuppertal e.V.
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In folgenden Abteilungen werden Abteilungsbeiträge, ggf. einmalige Aufnahmegebühren u.ä. verlangt.
40,- € (jährlich) |
Abteilungsbeitrag |
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20,- € (halbjährlich) |
Abteilungsbeitrag |
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37,- € bzw. 33,- € (monatlich) |
Abteilungsbeitrag |
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15,- € (halbjährlich) |
Abteilungsbeitrag |
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20,- € (jährlich) |
Abteilungsbeitrag |
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42,- € (jährlich) |
Abteilungsbeitrag |
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57,- € bzw. 42,- € (jährlich) |
Abteilungsbeitrag Erwachsene bzw. Jugend |
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ab 13,- € (monatlich) |
KiSS-Gebühr - Abhängig von Dauer / Häufigkeit |
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(Start- und Fluggebühren |
162,- € (jährlich)
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Abteilungsbeitrag Erwachsene
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Rehasport & mehr |
21,- € (vierteljährlich) 50,- € (vierteljährlich) |
Rehasport-Angebote Selbstzahlergebühr |
54 ,- € (jährlich) |
Abteilungsbeitrag Erwachsene |
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60,- € (jährlich) |
Abteilungsbeitrag Erwachsene |
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160,- € (jährlich) |
Abteilungsbeitrag Erwachsene |
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25,- € (halbjährlich) |
Abteilungsbeitrag |
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